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Rechnungen schreiben mit direkter Verbindung in die Buchhaltung
Ein Klassiker aus dem Kanzleialltag
Der Mandant schreibt seine Rechnungen in Word. Die Vorlage ist über die Jahre gewachsen, die Rechnungsnummer wird von Hand hochgezählt, und ab und zu passiert genau das, was dabei passieren muss: Nummer 2025-047 gibt es zweimal, Nummer 2025-052 gar nicht. In der Buchhaltung fällt das Monate später auf – und dann beginnt die Suche.
Schon vor dem 01.01.2025 war klar: Rechnungen dürfen keine doppelten Nummern haben und müssen unveränderbar sein. Die GoBD verlangen eine fortlaufende, nachvollziehbare Rechnungsstellung – mit Word und Excel ist das strukturell kaum sauber hinzubekommen. Mit der E-Rechnungspflicht wird das Thema noch dringlicher.
Warum “unveränderbar” kein Detail ist
Der zweite Klassiker neben dem Nummernchaos: Eine Rechnung wird nachträglich “korrigiert”. Der Betrag stimmt nicht ganz, also wird die Word-Datei geöffnet, geändert, neu gespeichert und erneut verschickt. Was praktisch klingt, ist buchhalterisch ein Problem: Eine einmal gestellte Rechnung darf nicht einfach überschrieben werden. Der saubere Weg führt über Storno und Neuausstellung – nur so bleibt nachvollziehbar, welche Fassung der Kunde erhalten hat und welche in der Buchhaltung gelandet ist. Eine Rechnungssoftware erzwingt diesen Weg automatisch. Eine Textverarbeitung tut es nicht, und genau deshalb entstehen dort Differenzen, die später niemand mehr aufklären kann.
Die E-Rechnungspflicht – was bedeutet das für Dich?
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, in den kommenden Jahren wird auch der Versand strukturierter Rechnungen zur Pflicht. Eine Word-Vorlage erzeugt aber keine XRechnung und kein ZUGFeRD – sie erzeugt ein Textdokument, das wie eine Rechnung aussieht.
Viele Mandanten suchen deshalb jetzt nach einer passenden Lösung für die E-Rechnungserstellung. Doch dabei wird oft nur auf das Schreiben der Rechnung geschaut. Die mindestens genauso wichtige Frage lautet: Was passiert danach mit den Daten?
Die unterschätzte Herausforderung: Anbindung an die Buchhaltung
Was bringt die beste Rechnungssoftware, wenn die Daten nicht effizient in die Buchhaltung übergehen? Viele Lösungen bieten lediglich eine Standardschnittstelle, über die Rechnungen an die Buchhaltung übergeben werden. Das bedeutet in der Praxis oft: zusätzlicher Aufwand, manuelle Anpassungen und fehleranfällige Prozesse. Im schlechtesten Fall exportiert der Mandant eine Liste, die Kanzlei importiert sie, und die Belegbilder müssen trotzdem separat eingesammelt werden – ein Thema, das wir vom Belegtransfer der Eingangsseite nur zu gut kennen.
Die Lösung: hmd.onlinefaktura
Mit hmd.onlinefaktura passiert alles automatisch:
- Rechnungen sind sofort in der Buchhaltung verbucht – inklusive Belegbild!
- Dein Mandant kann Artikel direkt mit Sachkonten verknüpfen – ganz ohne Aufschalten.
- Falls Du nicht mit hmd.fibu arbeitest: Export im DATEV EXTF-Format, inkl. Belegbilder.
Fortlaufende Rechnungsnummern, unveränderbare Belege und strukturierte Formate sind dabei keine Zusatzfunktionen, sondern eingebaut. Der Mandant schreibt seine Rechnung, und alle Pflichten, über die er sich mit Word nie Gedanken gemacht hat, sind automatisch erfüllt.
Für wen lohnt sich das besonders?
- Mandanten, die heute mit Word oder Excel fakturieren: Sie brauchen ohnehin bald eine Lösung für die E-Rechnung – dann besser eine mit direkter Buchhaltungsanbindung.
- Mandanten mit vielen Ausgangsrechnungen: Jede automatisch verbuchte Rechnung spart doppelte Erfassung und Rückfragen.
- Kanzleien, die Faktura-Daten bisher manuell importieren: Der Übergabeprozess entfällt komplett, inklusive Belegbild-Zuordnung.
Fazit: Automatisierung spart Zeit & Nerven
Mit hmd.onlinefaktura entfällt das manuelle Übertragen von Rechnungen. Deine Mandanten schreiben Rechnungen – und Du hast sie verbucht, samt Belegbild und sauberem Nummernkreis. Was hmd.onlinefaktura im Detail kann – inklusive VoP und ZUGFeRD – erfährst Du im ausführlichen Beitrag. Und wie Du Mandanten grundsätzlich für den Umstieg auf die E-Rechnung fit machst, zeigt der Beitrag E-Rechnungspflicht: jetzt starten.
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