// TOOL · ABSCHREIBUNGSRECHNER
Wie lange muss ich das abschreiben?
Sag dem Rechner, was Du gekauft hast. Er kennt die Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle, schlägt sie Dir vor und zeigt danach nicht nur eine Zahl, sondern Deine Wahlmöglichkeiten: linear oder degressiv, sofort als GWG oder über den Sammelposten, ein Jahr oder drei. Mit Erklärung, warum. Und die handelsrechtliche Sicht steht gleich daneben.
Schritt 1
Nutzungsdauer wird vorgeschlagen Rechtsstand 08/2026 Keine Datenübertragung: rechnet lokal im Browser
// WISSEN
Abschreibung in fünf Minuten
Was Abschreibung überhaupt ist
Kaufst Du etwas, das mehrere Jahre hält, darfst Du die Kosten nicht auf einen Schlag als Betriebsausgabe abziehen. Stattdessen verteilst Du sie über die Jahre, in denen Du das Ding benutzt. Das nennt sich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA.
Die Logik dahinter ist simpel: Der Laptop ist nach dem Kauf nicht weg, er steht als Wert in Deinem Betrieb. Erst dadurch, dass er sich abnutzt, entsteht Aufwand. Genau diesen Wertverzehr bildet die Abschreibung Jahr für Jahr ab.
Woher die Nutzungsdauer kommt
Du musst sie nicht schätzen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht AfA-Tabellen, in denen für hunderte Anlagegüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer steht. Maßgeblich ist meist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter.
Achtung: Es gibt zusätzlich rund hundert branchengebundene Tabellen. Steht Dein Anlagegut in beiden, gilt für Betriebe der Branche der Wert der Branchentabelle. Deshalb sagt dieser Rechner bei jedem Gut dazu, woher der Wert stammt.
Linear oder degressiv?
Linear heißt: jedes Jahr derselbe Betrag, also Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer.
Degressiv heißt: ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert, dadurch vorne viel und
hinten wenig.
Aktuell sind bis zu 30 Prozent möglich, höchstens das Dreifache des linearen Satzes, befristet auf Anschaffungen bis Ende 2027. Degressiv bringt Dir früher Liquidität, linear ist gleichmäßiger und einfacher. Welches besser passt, hängt an Deiner Gewinnsituation, nicht an einer Faustregel.
Der Clou, den viele Rechner unterschlagen: Du darfst später von degressiv auf linear wechseln, und ab einem bestimmten Jahr lohnt sich das immer. Dieser Rechner findet das Jahr für Dich.
Die 800-Euro-Grenze und der Sammelposten
Kostet ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut höchstens 800 Euro netto, darfst Du es sofort komplett abziehen. Das ist das geringwertige Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG.
Alternativ kannst Du alles zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto in einen Sammelposten legen, der über fünf Jahre aufgelöst wird. Dieses Wahlrecht gilt einheitlich für alle betroffenen Anschaffungen eines Jahres, nicht pro Gerät.
Wichtig: Geprüft wird immer der Nettowert, auch wenn Du gar keine Vorsteuer ziehen darfst.
Computerhardware: ein Jahr statt drei
Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 darfst Du für Computer, Notebooks, Tablets, Peripherie und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen, ohne Zwölftelung im Anschaffungsjahr.
Drei Dinge werden dabei regelmäßig falsch verstanden: Es ist ein Wahlrecht und keine Pflicht. Es ist keine Sofortabschreibung, das Gerät muss trotzdem ins Anlagenverzeichnis. Und es gilt nur steuerlich, handelsrechtlich bleibt es bei der echten Nutzungsdauer.
Steuerrecht und Handelsrecht laufen auseinander
Steuerlich gibt es Wahlrechte, die der Gesetzgeber aus wirtschaftspolitischen Gründen eingeräumt hat. Handelsrechtlich zählt dagegen nur, wie lange Du das Wirtschaftsgut tatsächlich nutzt (§ 253 Abs. 3 HGB).
Deshalb kann derselbe Laptop steuerlich in einem Jahr und handelsrechtlich in drei Jahren abgeschrieben werden. Wer bilanziert, bildet für diese Differenz latente Steuern nach § 274 HGB. Wer eine Einnahmenüberschussrechnung macht, hat gar keine Handelsbilanz und kann das Thema überspringen.
// Rechenbeispiel
Pkw abschreiben: ein Rechenbeispiel
Das Fahrzeug ist der Klassiker unter den Abschreibungsfragen, deshalb hier einmal komplett durchgerechnet. Ein Firmenwagen für 36.000,00 € netto, geliefert im April 2026. Die Nutzungsdauer für Personenkraftwagen beträgt sechs Jahre (AfA-Tabelle AV 4.2.1), und weil das Auto unterjährig kommt, wird das erste Jahr monatsgenau gezwölftelt.
Linear: gleiche Rate jedes Jahr
4.500,00 € im Anschaffungsjahr
- Jahr 2026 4.500,00 € Rest 31.500,00 €
- Jahr 2027 6.000,00 € Rest 25.500,00 €
- Jahr 2028 6.000,00 € Rest 19.500,00 €
- Jahr 2029 6.000,00 € Rest 13.500,00 €
Nutzungsdauer 6 Jahre, danach ist der Wagen abgeschrieben.
Degressiv: vorne mehr, hinten weniger
8.100,00 € im Anschaffungsjahr
- Jahr 2026 8.100,00 € Rest 27.900,00 €
- Jahr 2027 8.370,00 € Rest 19.530,00 €
- Jahr 2028 5.859,00 € Rest 13.671,00 €
- Jahr 2029 ↺ 4.206,46 € Rest 9.464,54 €
30 Prozent vom Restbuchwert, ab 2029 lohnt der Wechsel auf linear (↺). § 7 Abs. 2 EStG, Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs. 3 EStG
Was bei Fahrzeugen regelmäßig übersehen wird
Gebrauchtwagen laufen nicht sechs Jahre. Die sechs Jahre gelten für fabrikneue Fahrzeuge. Bei einem Gebrauchtwagen schätzt Du die Restnutzungsdauer nach Alter, Laufleistung und Zustand. Ein drei Jahre alter Jahreswagen kommt in der Praxis meist auf drei bis vier Jahre, nicht auf sechs.
Die Abschreibung ist nicht die Privatnutzung. Was Du hier rechnest, ist der Aufwand im Betrieb. Ob Du die private Mitbenutzung nach der Ein-Prozent-Regel oder per Fahrtenbuch versteuerst, ist eine völlig eigene Frage und ändert an der AfA nichts.
Beim Elektroauto gilt eine eigene Staffel. Reine E-Fahrzeuge werden nach § 7 Abs. 2a EStG mit 75 Prozent im ersten Jahr abgeschrieben. Wähle im Rechner oben „Elektroauto“, dann rechnet er die Staffel statt der linearen Verteilung.
// FAQ
Kurze Antworten auf häufige Fragen
Wie lange muss ich einen Laptop abschreiben?
In der amtlichen AfA-Tabelle stehen Notebooks mit drei Jahren. Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 darfst Du für Computerhardware aber eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und die Kosten komplett im Anschaffungsjahr abziehen. Das ist ein Wahlrecht, keine Pflicht, und es gilt nur steuerlich: Handelsrechtlich bleibt es bei der tatsächlichen Nutzungsdauer von rund drei Jahren.
Gilt die Ein-Jahres-Regel auch für mein Smartphone?
Nein. Das BMF zählt Smartphones und klassische Telefonanlagen ausdrücklich nicht zur Computerhardware. Ein Handy wird deshalb weiter über fünf Jahre abgeschrieben (AfA-Tabelle AV 6.13.2.2). Ein Tablet dagegen ist erfasst und bekommt ein Jahr. Genau an dieser Stelle liegen die meisten Online-Rechner falsch.
Was ist die GWG-Grenze 2026?
Die Grenze für den Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter liegt unverändert bei 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG). Zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto ist alternativ der Sammelposten möglich, der über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung wurde gestrichen.
Ich bin Kleinunternehmer. Gilt für mich die GWG-Grenze brutto oder netto?
Netto, und das überrascht fast alle. Ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zwar zu Deinen Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG), Du schreibst also den Bruttobetrag ab. Für die Prüfung der 800-Euro-Grenze wird die Umsatzsteuer aber trotzdem herausgerechnet (R 6.13 EStR). Ein Laptop für 940 Euro brutto ist damit ein GWG, und Du ziehst die vollen 940 Euro sofort ab.
Gibt es 2026 noch die degressive Abschreibung?
Ja. Seit dem Investitionssofortprogramm gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, ein degressiver Satz von bis zu 30 Prozent, höchstens das Dreifache der linearen AfA (§ 7 Abs. 2 EStG). Davor gab es Lücken: Zwischen Anfang 2022 und März 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 war die degressive AfA nicht verfügbar. Der Rechner berücksichtigt das anhand Deines Lieferdatums.
Wann lohnt sich der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung?
Genau ab dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung vom verbleibenden Restbuchwert höher wäre als der degressive Betrag. Der Wechsel ist zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG), der umgekehrte Weg von linear zu degressiv nicht. Der Rechner findet diesen Jahrgang automatisch und markiert ihn in der Tabelle.
Wie werden Elektrofahrzeuge abgeschrieben?
Für rein elektrische Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, gibt es eine eigene Staffel nach § 7 Abs. 2a EStG: 75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Eine Zwölftelung findet dabei ausdrücklich nicht statt, auch bei Lieferung im Dezember werden volle 75 Prozent abgeschrieben. Laut BMF gilt die Staffel auch für gebraucht angeschaffte Elektrofahrzeuge.
Ab wann beginnt die Abschreibung?
Mit der Anschaffung, also mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Praktisch ist das die Lieferung oder Übergabe. Nicht das Rechnungsdatum, nicht der Zahlungstag und nicht die Inbetriebnahme. Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau gerechnet: Für jeden vollen Monat vor dem Liefermonat entfällt ein Zwölftel (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).
Warum unterscheiden sich Steuer- und Handelsrecht bei der Nutzungsdauer?
Weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Steuerlich gibt es politisch gewollte Wahlrechte wie die Ein-Jahres-Nutzungsdauer für Computerhardware oder die degressive AfA. Handelsrechtlich zählt allein die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB). Laufen beide auseinander, bildet ein bilanzierendes Unternehmen dafür latente Steuern (§ 274 HGB). Wer eine Einnahmenüberschussrechnung macht, hat gar keine Handelsbilanz und muss sich damit nicht befassen.
Rechnet das Tool auch Gebäude und Immobilien?
Bewusst nicht. Gebäude werden nicht nach Nutzungsdauer, sondern mit festen Prozentsätzen nach § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben, und vorher muss der Anteil für Grund und Boden herausgerechnet werden, weil Grundstücke sich nicht abnutzen. Das ist eine eigene Rechenwelt und bekommt einen eigenen Rechner. Der Abschreibungsrechner erkennt Gebäude und sagt es Dir, statt falsch zu rechnen.
Fachlicher Hinweis: Dieser Rechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine steuerliche Beratung. Er ordnet ein und empfiehlt nicht: Welches Wahlrecht in Deinem Fall sinnvoll ist, hängt von Deiner Gewinn- und Liquiditätssituation ab. Die Nutzungsdauern stammen aus der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, branchengebundene Tabellen können vorgehen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel entscheidet Deine Steuerkanzlei.