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Gebrauchtwagen abschreiben: die sechs Jahre gelten hier nicht
Die sechs Jahre, die überall zum Firmenwagen genannt werden, stehen in der AfA-Tabelle unter Position AV 4.2.1 und gelten für ein fabrikneues Fahrzeug. Kaufst Du gebraucht, sind sie schlicht die falsche Zahl. Maßgeblich ist dann die Restnutzungsdauer: die Zeit, die dieses konkrete Auto in Deinem Betrieb voraussichtlich noch läuft.
Das ist keine Formalie, sondern bares Geld. Ein drei Jahre alter Jahreswagen für 24.000 Euro über die Restnutzungsdauer von drei Jahren bringt 8.000 Euro Aufwand pro Jahr. Würdest Du stur sechs Jahre ansetzen, wären es nur 4.000. Wer die Restnutzungsdauer nicht schätzt, verschenkt die Hälfte des jährlichen Abzugs.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 3 Jahre
- Handelsrechtlich
- 3 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Fahrzeuge
- Fundstelle
- Keine eigene Position, abgeleitet aus AfA-Tabelle AV 4.2.1 Von uns analog eingeordnet
Abschreibung berechnen: Gebrauchtwagen →
Wie Du die Restnutzungsdauer schätzt
Der übliche Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer aus der AfA-Tabelle abzüglich des bisherigen Alters. Sechs Jahre Gesamtnutzungsdauer minus drei Jahre Alter ergeben drei Jahre Rest. Diese Rechnung ist keine Vorschrift, aber sie ist nachvollziehbar, und Nachvollziehbarkeit ist genau das, was das Finanzamt sehen will.
Die reine Altersrechnung ist allerdings nur der Einstieg. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand, und dafür zählen vor allem Laufleistung und Einsatzart. Ein sechs Jahre alter Wagen mit 40.000 Kilometern aus dem Zweitwagen-Einsatz hat mehr Restleben als ein drei Jahre altes Fahrzeug mit 190.000 Kilometern Außendienst. Wer nach unten abweicht, sollte das begründen können.
In der Praxis setzt kaum jemand weniger als zwei bis drei Jahre an, selbst bei sehr alten Fahrzeugen. Das hat einen einfachen Grund: Wenn Du das Auto tatsächlich noch mehrere Jahre fährst, war die kurze Nutzungsdauer offensichtlich zu niedrig gegriffen, und genau dort setzt eine Betriebsprüfung an.
Was Du dokumentieren solltest
Die Schätzung ist Deine, und sie muss den Sachverhalt abbilden. Halte deshalb im Anlagenverzeichnis oder in einem kurzen Vermerk fest, worauf sie beruht: Erstzulassung, Kilometerstand beim Kauf, geplante jährliche Fahrleistung und der Zustand laut Kaufvertrag oder Gutachten.
Diese vier Angaben passen in drei Zeilen und erledigen die Diskussion, bevor sie entsteht. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage, und dann gewinnt regelmäßig die Tabellenzahl, also die für Dich schlechtere.
Der Sonderfall Jahreswagen
Beim Jahreswagen, also einem Fahrzeug mit rund zwölf Monaten Erstzulassung, bleiben nach der Altersrechnung fünf Jahre übrig. Das ist auch der Wert, der in der Praxis am wenigsten Diskussion auslöst, weil Alter und Zustand hier noch eng beieinanderliegen.
Interessant ist der Jahreswagen aus einem anderen Grund: Du bekommst den steilen Wertverlust des ersten Jahres geschenkt, zahlst also deutlich weniger Anschaffungskosten, schreibst aber fast genauso lange ab. Für die reine Aufwandsbetrachtung ist das der wirtschaftlich unauffälligste Weg zum Firmenwagen.
Was sich seit 2008 geändert hat
Immer wieder taucht die Zahl fünf Jahre für Pkw auf, meist aus älteren Quellen oder aus dem Gedächtnis. Sie stammt aus der Zeit vor der Neufassung der AfA-Tabelle: Für Fahrzeuge, die vor 2001 angeschafft wurden, galten fünf Jahre. Seither sind es sechs.
Für einen heute gekauften Gebrauchtwagen spielt das keine Rolle mehr, denn Du rechnest ohnehin mit der Restnutzungsdauer. Relevant wird es nur, wenn Du ein Altfahrzeug aus einem übernommenen Anlagenverzeichnis fortführst. Dort bleibt die einmal gewählte Nutzungsdauer bestehen, sie wird nicht rückwirkend angepasst.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Anhänger | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.6 | berechnen → |
| E-Bike / Fahrrad | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.2 | berechnen → |
| Elektrofahrzeug | 6 Jahre | § 7 Abs. 2a EStG, Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle AV 4.2.1 | berechnen → |
| Gabelstapler / Hubwagen | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.5 | berechnen → |
| Lastkraftwagen / Transporter | 9 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.3 | berechnen → |
| Motorrad / Roller | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.2 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Gebrauchtwagen
Kann ich einen Gebrauchtwagen degressiv abschreiben?
Ja. Die degressive AfA knüpft an den Anschaffungszeitpunkt an, nicht an den Zustand des Wirtschaftsguts. Liegt Dein Kaufdatum im begünstigten Zeitfenster, kannst Du zwischen linear und degressiv wählen. Bei kurzer Restnutzungsdauer ist der Vorteil allerdings gering, weil der Höchstsatz greift.
Was ist, wenn ich das Auto länger fahre als geschätzt?
Dann ist es nach Ablauf der Nutzungsdauer mit einem Erinnerungswert von einem Euro im Anlagenverzeichnis geführt und Du schreibst nichts mehr ab. Rückwirkend korrigiert wird nichts, solange die Schätzung im Zeitpunkt der Anschaffung vertretbar war.
Gilt das auch für gebrauchte Transporter und Lkw?
Ja, das Prinzip ist identisch. Nur die Gesamtnutzungsdauer ist eine andere: Lastkraftwagen stehen mit neun Jahren in der AfA-Tabelle, entsprechend höher fällt die Restnutzungsdauer aus.
Muss ich ein Gutachten einholen?
Nein, ein Gutachten ist nicht vorgeschrieben. Kaufvertrag, Kilometerstand und Erstzulassung reichen in aller Regel aus. Ein Gutachten hilft nur dann, wenn Du deutlich vom Altersschema abweichen willst.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.