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Motorrad abschreiben: 7 Jahre, und die Privatnutzung wird eng

Motorräder, Motorroller und Krafträder stehen in der AfA-Tabelle unter Position AV 4.2.2 mit sieben Jahren. Das ist ein Jahr länger als beim Pkw, was auf den ersten Blick überrascht, sich aber aus der geringeren Jahresfahrleistung erklärt.

Steuerlich ist die Nutzungsdauer beim Motorrad allerdings selten das Problem. Die Diskussion entsteht eine Stufe früher, bei der Frage, ob das Fahrzeug überhaupt ins Betriebsvermögen gehört.

Steuerliche Nutzungsdauer
7 Jahre
Handelsrechtlich
7 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
Fahrzeuge
Fundstelle
AfA-Tabelle AV 4.2.2 Amtliche AfA-Tabelle

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Der betriebliche Anlass wird genauer geprüft

Bei einem Pkw wird die betriebliche Nutzung selten grundsätzlich bestritten. Beim Motorrad ist das anders, weil es als Freizeitfahrzeug gilt und im Alltag eines Betriebs oft schwer zu begründen ist. Wer ein Motorrad als Betriebsvermögen behandeln will, sollte den betrieblichen Einsatz konkret darlegen können.

Es gibt gute Fälle: der Kurierdienst, der Pflegedienst in der Innenstadt, der Handwerker mit Roller für kurze Wege, der Fahrlehrer mit Ausbildungsmaschine. Und es gibt schwierige: die schwere Reisemaschine im Betriebsvermögen einer Steuerkanzlei.

Maßgeblich ist der Anteil der betrieblichen Nutzung. Ab zehn Prozent kann das Fahrzeug gewillkürtes Betriebsvermögen sein, ab fünfzig Prozent ist es notwendiges Betriebsvermögen. Unter zehn Prozent gehört es ins Privatvermögen und es gibt keine Abschreibung.

Die Ein-Prozent-Regel passt hier nicht immer

Die pauschale Bewertung der Privatnutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist auf Kraftfahrzeuge zugeschnitten und wird auf Motorräder angewendet. Weil die private Mitbenutzung bei einem Motorrad typischerweise höher ist als bei einem Firmenwagen, führt die Pauschale hier häufiger zu einem für den Betrieb ungünstigen Ergebnis.

Ein Fahrtenbuch ist deshalb beim Motorrad öfter die bessere Wahl, auch wenn es lästiger ist. Bei einem reinen Betriebsfahrzeug ohne private Nutzung entfällt die Frage, dann muss die Ausschließlichkeit aber belastbar sein.

Schutzkleidung ist ein eigenes Thema

Helm, Protektorenjacke, Handschuhe und Stiefel sind keine Bestandteile des Motorrads, sondern eigene Wirtschaftsgüter. Fast immer liegen sie unter 800 Euro netto und sind damit geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabzug.

Zu beachten ist der private Bezug: Schutzkleidung ist typische bürgerliche Kleidung im weiteren Sinne, wird bei betrieblich genutzten Motorrädern aber regelmäßig als Arbeitsschutz anerkannt, weil sie ohne den betrieblichen Einsatz nicht angeschafft würde.

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Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Anhänger 11 Jahre AfA-Tabelle AV 4.2.6 berechnen →
E-Bike / Fahrrad 7 Jahre AfA-Tabelle AV 4.2.2 berechnen →
Elektrofahrzeug 6 Jahre § 7 Abs. 2a EStG, Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle AV 4.2.1 berechnen →
Gabelstapler / Hubwagen 8 Jahre AfA-Tabelle AV 4.5 berechnen →
Gebrauchtwagen 3 Jahre Keine eigene Position, abgeleitet aus AfA-Tabelle AV 4.2.1 berechnen →
Lastkraftwagen / Transporter 9 Jahre AfA-Tabelle AV 4.2.3 berechnen →

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// FAQ

Häufige Fragen zu Motorrad / Roller

Gilt für ein E-Motorrad die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge?

Die arithmetisch-degressive Staffel nach § 7 Abs. 2a EStG ist auf Elektrofahrzeuge zugeschnitten. Ob ein Elektro-Kraftrad darunter fällt, hängt von der fahrzeugrechtlichen Einordnung ab und sollte im Einzelfall mit der Kanzlei geklärt werden.

Wie ist ein Roller unter 800 Euro zu behandeln?

Als geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabzug, sofern er betrieblich genutzt wird. Ein einfacher Motorroller kann diese Grenze durchaus unterschreiten.

Was gilt für ein Oldtimer-Motorrad?

Ein Fahrzeug, das nicht mehr an Wert verliert, sondern gehalten oder gesteigert wird, ist nicht abnutzbar und wird nicht abgeschrieben. Bei Oldtimern im Betriebsvermögen ist zusätzlich der betriebliche Anlass besonders kritisch zu prüfen.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.