// AFA-TABELLE · E-BIKE / FAHRRAD
E-Bike abschreiben: 7 Jahre, und meistens ein GWG
Die AfA-Tabelle fasst Motorräder, Motorroller und Fahrräder in einer Position zusammen: 4.2.2, sieben Jahre. Das gilt für das einfache Stadtrad genauso wie für das Pedelec und das Lastenrad.
Interessant wird es bei den Preisen. Ein solides E-Lastenrad für den Lieferdienst kostet schnell 5.000 Euro netto und muss dann tatsächlich über sieben Jahre verteilt werden. Ein einfaches Dienstrad für 700 Euro netto ist dagegen ein geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabzug.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 7 Jahre
- Handelsrechtlich
- 7 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Fahrzeuge
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 4.2.2 Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: E-Bike / Fahrrad →
Kaufen oder leasen macht den Unterschied
Die meisten Dienstrad-Modelle laufen über Leasing. Dann gibt es keine Abschreibung: Die Leasingraten sind laufender Betriebsausgabenaufwand, und das Rad steht nicht im Anlagevermögen. Abgeschrieben wird nur, was Dir wirtschaftlich zuzurechnen ist.
Kaufst Du das Rad dagegen selbst, ist es ein normales bewegliches Wirtschaftsgut mit sieben Jahren Nutzungsdauer. Ob sich das lohnt, hängt weniger an der Steuer als an den Konditionen des jeweiligen Modells.
Zubehör und Akkus
Ein Ersatzakku ist ein Grenzfall. Wird er beim Kauf mitgeliefert, gehört er zu den Anschaffungskosten des Rads. Wird er später einzeln beschafft, spricht viel dafür, ihn als Erhaltungsaufwand oder als eigenes geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln.
Anbauteile wie Körbe, Taschen oder Anhänger sind meist selbstständig nutzbar und damit eigene Wirtschaftsgüter. Wegen der Beträge fallen sie fast immer unter die GWG-Grenze.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Anhänger | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.6 | berechnen → |
| Elektrofahrzeug | 6 Jahre | § 7 Abs. 2a EStG, Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle AV 4.2.1 | berechnen → |
| Gabelstapler / Hubwagen | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.5 | berechnen → |
| Gebrauchtwagen | 3 Jahre | Keine eigene Position, abgeleitet aus AfA-Tabelle AV 4.2.1 | berechnen → |
| Lastkraftwagen / Transporter | 9 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.3 | berechnen → |
| Motorrad / Roller | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 4.2.2 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu E-Bike / Fahrrad
Gilt für ein E-Bike auch die E-Fahrzeug-Staffel nach § 7 Abs. 2a EStG?
Nein. Die Staffel gilt für Elektrofahrzeuge im Sinne der Kraftfahrzeug-Regelungen, nicht für Fahrräder und Pedelecs. Für die bleibt es bei sieben Jahren.
Kann ich das Rad degressiv abschreiben?
Ja, im aktuellen Zeitfenster bis Ende 2027 sind bis zu 30 Prozent möglich. Bei sieben Jahren Nutzungsdauer liegt der Deckel beim Dreifachen des linearen Satzes, also rund 42 Prozent, es greifen damit die 30 Prozent.
Was ist mit der privaten Nutzung des Diensträder?
Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an Beschäftigte ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Auf die Abschreibung selbst wirkt sich das nicht aus.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.