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Geringwertige Wirtschaftsgüter: die 800-Euro-Grenze

Die GWG-Regel ist die Abkürzung im Abschreibungsrecht: Bis 800 Euro netto wandern die Anschaffungskosten komplett ins Anschaffungsjahr, statt sich über Jahre zu verteilen. Zwei Voraussetzungen entscheiden darüber, und die zweite wird häufiger übersehen als die erste.

Die beiden Voraussetzungen

§ 6 Abs. 2 EStG verlangt zwei Dinge gleichzeitig, und beide müssen erfüllt sein. Die Betragsgrenze kennt jeder. Die andere Voraussetzung ist der eigentliche Stolperstein.

1. Der Nettowert liegt bei höchstens 800 Euro

Gemessen wird ohne Umsatzsteuer, und das gilt auch dann, wenn Du gar keinen Vorsteuerabzug hast (R 6.13 Abs. 1 EStR i. V. m. § 9b Abs. 1 EStG). Kleinunternehmer, Ärzte und Versicherungsmakler prüfen also gegen den Nettobetrag, schreiben aber den Bruttobetrag ab. Das ist einer der Punkte, an denen in der Praxis regelmäßig zu früh aufgehört wird zu rechnen.

2. Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar

Es muss allein, ohne andere Wirtschaftsgüter, betrieblich nutzbar sein. Ein Bürostuhl erfüllt das. Ein Monitor nicht, denn ohne Rechner ist er ein Stück Glas. Deshalb ist ein Bildschirm für 380 Euro kein GWG, obwohl der Preis weit unter der Grenze liegt.

Beweglich und abnutzbar, sonst gar nicht

Vorgeschaltet ist eine dritte Hürde, die selten diskutiert wird, weil sie meist offensichtlich erfüllt ist: Es muss ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sein. Damit fallen Software, Lizenzen, Domains und der Firmenwert von vornherein heraus, unabhängig vom Betrag. Eine Softwarelizenz für 400 Euro ist kein GWG.

Für Standardsoftware ist das kein praktisches Problem, weil das Ein-Jahres-Wahlrecht für Computerhardware und Software zum gleichen Ergebnis führt. Es ist nur eine andere Begründung, und in der Anlagenbuchhaltung sieht man den Unterschied.

Die Aufzeichnungspflicht ab 250 Euro

Unterhalb von 250 Euro netto genügt die normale Buchung. Darüber, also im Bereich zwischen 250 Euro und 800 Euro, musst Du das Wirtschaftsgut in ein laufendes Verzeichnis aufnehmen, mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten. Ergeben sich diese Angaben ohnehin aus der Buchführung, brauchst Du kein zusätzliches Verzeichnis.

In der Praxis führen die meisten ein GWG-Konto und erledigen das damit automatisch. Wer die Sofortabschreibung stattdessen direkt in den Aufwand bucht, sollte prüfen, ob der Anschaffungstag noch erkennbar ist.

Der Sammelposten als Alternative

Über 250 Euro und bis 1.000 Euro netto gibt es einen zweiten Weg: den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG. Die Wirtschaftsgüter wandern in einen Pool, der über 5 Jahre gleichmäßig aufgelöst wird, unabhängig davon, was mit den einzelnen Gegenständen passiert. Selbst wenn ein Gerät im zweiten Jahr kaputtgeht, läuft der Pool weiter.

Der Sammelposten ist die einzige Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut für 900 Euro nicht über seine volle Nutzungsdauer abzuschreiben. Dafür gibt es eine harte Bedingung: Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres in dieser Preisspanne. Du kannst nicht den Bohrhammer für 900 Euro in den Pool legen und den gleich teuren Bürostuhl einzeln abschreiben.

Die drei Bereiche auf einen Blick

Bis 250 Euro netto: Sofortabzug, keine besondere Aufzeichnung nötig.
Über 250 Euro bis 800 Euro netto: Sofortabzug als GWG, Aufzeichnung im laufenden Verzeichnis. Alternativ Sammelposten.
Über 800 Euro bis 1.000 Euro netto: entweder Sammelposten über 5 Jahre oder normale Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Über 1.000 Euro netto: nur noch die Abschreibung über die Nutzungsdauer, linear oder degressiv.

Die drei Fehler, die am häufigsten passieren

Nebenkosten vergessen. Versand, Montage und Inbetriebnahme gehören zu den Anschaffungskosten. Ein Gerät für 780 Euro plus 40 Euro Versand liegt bei 820 Euro und ist damit kein GWG mehr. Umgekehrt mindert ein Skonto die Kosten und kann eine Anschaffung wieder unter die Grenze bringen.

Die Grenze auf die Rechnung anwenden. Sie gilt pro Wirtschaftsgut. Fünf Bürostühle für je 300 Euro sind fünf GWG. Ein Rechnerarbeitsplatz aus Tower, Monitor und Tastatur für zusammen 1.400 Euro ist dagegen ein Wirtschaftsgut und kein GWG, obwohl kein Einzelteil über der Grenze liegt.

Sofortabzug mit Sofortabschreibung verwechseln. Beim GWG verschwindet das Wirtschaftsgut tatsächlich aus dem Anlagevermögen. Beim Ein-Jahres-Wahlrecht für Computerhardware nicht: Da bleibt der Laptop im Anlagenverzeichnis, auch wenn sein Buchwert nach zwölf Monaten bei null steht. Wer das vermischt, hat formal einen Fehler in der Anlagenbuchhaltung.

Wo Du das direkt ausprobierst

Der Abschreibungsrechner prüft die Grenzen automatisch und zeigt GWG, Sammelposten und die normale Abschreibung nebeneinander, damit die Entscheidung sichtbar wird. Welche Nutzungsdauer für Dein Wirtschaftsgut gilt, steht in der AfA-Tabelle.

Am häufigsten kommt die GWG-Frage bei diesen Gütern auf: Bürostuhl, Monitor, Bohrhammer und Mikrofon. Die vier zeigen zusammen alle Sonderfälle, die es bei der Grenze gibt.

Häufige Fragen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern

Wo liegt die GWG-Grenze aktuell?

Bei 800 Euro netto je Wirtschaftsgut. Bis zu diesem Betrag darfst Du die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung komplett abziehen, statt sie über die Nutzungsdauer zu verteilen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Gilt die Grenze netto oder brutto?

Immer netto, also ohne Umsatzsteuer. Und zwar auch dann, wenn Du überhaupt keinen Vorsteuerabzug hast, etwa als Kleinunternehmer, Arzt oder Versicherungsmakler. Ein Gerät für 940 Euro brutto liegt netto bei rund 790 Euro und ist damit noch ein GWG. Abgeschrieben wird ohne Vorsteuerabzug trotzdem der Bruttobetrag.

Was heißt selbstständig nutzbar?

Das Wirtschaftsgut muss allein, ohne andere Wirtschaftsgüter, betrieblich nutzbar sein. Ein Monitor ohne Rechner ist das nicht, ein Bürostuhl schon. Diese Voraussetzung ist der häufigste Grund, warum eine Anschaffung unter der Betragsgrenze trotzdem kein GWG ist.

Ab welchem Betrag muss ich ein GWG aufzeichnen?

Ab 250 Euro netto. Darunter genügt die normale Buchung, darüber musst Du das Wirtschaftsgut in ein laufendes Verzeichnis mit Anschaffungstag und Kosten aufnehmen. Wird die Angabe aus der Buchführung ersichtlich, ist kein zusätzliches Verzeichnis nötig.

Was ist der Unterschied zum Sammelposten?

Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ist die Alternative für Wirtschaftsgüter über 250 Euro und bis 1.000 Euro netto. Sie wandern in einen Pool, der über 5 Jahre gleichmäßig aufgelöst wird. Der Haken: Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres in dieser Spanne. Du kannst nicht mischen.

Gilt die 800-Euro-Grenze pro Rechnung oder pro Gerät?

Pro Wirtschaftsgut. Fünf Bürostühle für je 300 Euro auf einer Rechnung sind fünf GWG, nicht ein Wirtschaftsgut für 1.500 Euro. Umgekehrt werden Teile, die nur zusammen nutzbar sind, addiert: Rechner, Monitor und Tastatur als Arbeitsplatz sind ein Wirtschaftsgut.

Gibt es GWG auch bei immateriellen Wirtschaftsgütern?

Nein. § 6 Abs. 2 EStG setzt ein bewegliches Wirtschaftsgut voraus, und Software, Lizenzen oder ein Firmenwert sind das nicht. Für Standardsoftware führt aber das Ein-Jahres-Wahlrecht für Computerhardware zum praktisch gleichen Ergebnis.

Zählen Anschaffungsnebenkosten mit?

Ja. Versand, Montage und Inbetriebnahme gehören zu den Anschaffungskosten und werden mitgerechnet. Ein Gerät für 780 Euro plus 40 Euro Versand liegt bei 820 Euro und ist damit kein GWG mehr. Ein Rabatt oder Skonto mindert die Kosten umgekehrt.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Beträge stammen aus § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG, R 6.13 EStR. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel entscheidet Deine Steuerkanzlei.