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Bürostuhl abschreiben: 13 Jahre und warum das stimmt
Dreizehn Jahre für einen Bürostuhl klingt nach einer Zahl aus einer anderen Zeit, steht aber genau so in der amtlichen AfA-Tabelle. Position 6.15 fasst alle Büromöbel zusammen: Stühle, Tische, Schränke, Regale.
Die Zahl irritiert vor allem im Vergleich: Der Rechner auf dem Schreibtisch wird über ein Jahr abgeschrieben, der Stuhl darunter über dreizehn. Das ist logisch, wenn man sich klarmacht, dass die Nutzungsdauer den tatsächlichen Wertverzehr abbilden soll, und ein solider Bürostuhl hält nun einmal deutlich länger als ein Notebook.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 13 Jahre
- Handelsrechtlich
- 13 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Büro & Einrichtung
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 6.15 (Büromöbel) Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Bürostuhl →
Meistens greift ohnehin die GWG-Regel
Praktisch entscheidet sich bei Büromöbeln vieles gar nicht an der Nutzungsdauer, sondern an der Betragsgrenze. Ein Bürostuhl für 650 Euro netto ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut und wird im Anschaffungsjahr komplett abgezogen. Erst darüber wird die Verteilung über dreizehn Jahre relevant.
Wichtig ist dabei: Jeder Stuhl ist ein eigenes, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Wer fünf Stühle zu je 600 Euro netto auf einer Rechnung kauft, hat fünf GWG und nicht ein Wirtschaftsgut über 3.000 Euro. Die Grenze gilt pro Gegenstand, nicht pro Beleg.
Wo die Grenze zum Sammelposten liegt
Zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto gibt es alternativ den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG, der über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst wird. Wer sich dafür entscheidet, muss das für alle betroffenen Anschaffungen des Jahres einheitlich tun.
Für einen Stuhl über 1.000 Euro netto bleibt nur der reguläre Weg über dreizehn Jahre. Bei hochwertigen ergonomischen Stühlen ist das durchaus ein realistischer Fall.
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Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Aktenvernichter | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.13 | berechnen → |
| Bepflanzung in Gebäuden | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.18 | berechnen → |
| Büroschrank / Regal | 13 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.15 (Büromöbel) | berechnen → |
| Frankier- und Kuvertiermaschine | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.1 | berechnen → |
| Kopierer | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.10 | berechnen → |
| Kunstwerk (Büro) | 15 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.19.5 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Bürostuhl
Kann ich einen Bürostuhl im Homeoffice absetzen?
Wenn er beruflich genutzt wird, ja, als Arbeitsmittel. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten dieselben Betragsgrenzen wie im Betrieb, die Abschreibung läuft dann über die Werbungskosten.
Gilt eine komplette Büroeinrichtung als ein Wirtschaftsgut?
Nein. Tische, Stühle und Schränke sind einzeln nutzbar und werden einzeln beurteilt. Anders kann es bei fest miteinander verbundenen Elementen sein.
Was ist mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch mit Elektromotor?
Der bleibt Büromöbel und läuft über dreizehn Jahre. Der Motor macht daraus keine Maschine.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.