// AFA-TABELLE · AUDIOGERÄT / MIKROFON
Mikrofon abschreiben: 7 Jahre, und das Interface zählt extra
Audiogeräte, also Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher und Rekorder, stehen in der AfA-Tabelle unter Position AV 6.14.4 mit sieben Jahren. Für alle, die Podcasts, Schulungsvideos oder Social-Media-Inhalte produzieren, ist das die einschlägige Zahl.
Sieben Jahre wirken lang für Technik. Bei Mikrofonen ist es aber realistisch: Ein gutes Großmembranmikrofon veraltet nicht, es klingt in zehn Jahren noch genauso. Was schnell veraltet, ist die Schnittstelle davor, und die wird getrennt beurteilt.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 7 Jahre
- Handelsrechtlich
- 7 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Medien, Foto & Veranstaltung
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 6.14.4 Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Audiogerät / Mikrofon →
Das Audiointerface ist Computerhardware
Ein USB-Audiointerface ist ein Peripheriegerät des Rechners und fällt damit unter das BMF-Schreiben vom 22.02.2022. Du darfst dafür eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen, während das Mikrofon daneben über sieben Jahre läuft.
Das ist kein Widerspruch, sondern die korrekte Folge unterschiedlicher Einordnung. In der Anlagenbuchhaltung bedeutet es allerdings, dass ein zusammen gekauftes Set aufzuteilen ist, wenn die Bestandteile selbstständig nutzbar sind.
Meistens greift die GWG-Grenze
Ein Podcast-Mikrofon für 300 Euro, ein Interface für 200 Euro und ein Kopfhörer für 180 Euro sind drei geringwertige Wirtschaftsgüter und landen komplett im Anschaffungsjahr. Die sieben Jahre kommen erst bei professioneller Technik ins Spiel.
Aufpassen musst Du beim Komplettpaket. Ein Set, das nur als Einheit funktioniert und nicht getrennt genutzt werden kann, ist ein Wirtschaftsgut, und dann wird die 800-Euro-Grenze auf den Gesamtpreis angewendet. Bei Mikrofon, Interface und Kopfhörer ist die selbstständige Nutzbarkeit dagegen meist zu bejahen.
Der private Anteil ist hier ein echtes Thema
Audiotechnik eignet sich naturgemäß auch für private Zwecke. Bei mindestens neunzig Prozent betrieblicher Nutzung ist der volle Abzug unproblematisch, darunter wird der private Anteil herausgerechnet. Liegt die betriebliche Nutzung unter zehn Prozent, ist das Gerät gar kein Betriebsvermögen.
Wer regelmäßig veröffentlicht, hat den Nachweis leicht: Die Beiträge selbst sind die Dokumentation. Ohne sichtbaren betrieblichen Output wird die Anschaffung dagegen schnell zur Diskussion.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Beamer / Präsentationsgerät | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.6 | berechnen → |
| Beschallungsanlage | 9 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.5 | berechnen → |
| Drohne | 7 Jahre | Nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten, analog zu 6.14.4 eingeordnet | berechnen → |
| Fernseher / Display | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.4 | berechnen → |
| Kamera / Fotoausrüstung | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.4 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Audiogerät / Mikrofon
Wie ordne ich Kabel und Stative ein?
Als unselbstständiges Zubehör bei der Erstausstattung, später als sofort abziehbaren Aufwand. Eigene Wirtschaftsgüter sind sie praktisch nie, weil sie die Wertgrenzen ohnehin nicht erreichen.
Gilt für Studiomonitore dieselbe Nutzungsdauer?
Ja, Lautsprecher fallen unter dieselbe Position der AfA-Tabelle wie die übrige Audiotechnik und laufen über sieben Jahre.
Und die Software für den Schnitt?
Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und wird getrennt beurteilt. Für Standardsoftware kommt das Ein-Jahres-Wahlrecht in Betracht, ein Abo ist ohnehin laufender Aufwand.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.