// AFA-TABELLE · BEAMER / PRÄSENTATIONSGERÄT

Beamer abschreiben: 8 Jahre, obwohl die Lampe früher aufgibt

Beamer, Projektoren und Präsentationsgeräte stehen in der AfA-Tabelle unter Position AV 6.14.6 mit acht Jahren. Für ein Gerät mit Verschleißteil wirkt das lang, und genau daran entzündet sich die häufigste Frage: Was ist mit der Lampe, die nach 3.000 Stunden durch ist?

Die Antwort ist unbefriedigend, aber klar: Sie ändert an der Nutzungsdauer des Geräts nichts.

Steuerliche Nutzungsdauer
8 Jahre
Handelsrechtlich
8 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
Medien, Foto & Veranstaltung
Fundstelle
AfA-Tabelle AV 6.14.6 Amtliche AfA-Tabelle

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Die Lampe ist Erhaltungsaufwand

Ein Lampen- oder Lasermodul ist kein eigenes Wirtschaftsgut, sondern ein Verschleißteil. Der Austausch ist Erhaltungsaufwand und sofort abziehbar, auch wenn er mehrere Hundert Euro kostet und mehrfach über die Lebensdauer des Geräts anfällt.

Die Nutzungsdauer des Beamers bleibt davon unberührt. Sie beschreibt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts als Ganzes, unter der Annahme, dass Verschleißteile turnusmäßig ersetzt werden. Wer die Lampe nicht mehr ersetzt und das Gerät ausmustert, hat einen Abgang mit Restbuchwert.

Kein Digital-Wahlrecht, trotz HDMI

Der Beamer wird zwar an einen Rechner angeschlossen, ist aber kein Peripheriegerät der Datenverarbeitung im Sinne des BMF-Schreibens vom 22.02.2022. Er hat eine eigene Position in der AfA-Tabelle und läuft über acht Jahre, ohne Ein-Jahres-Wahlrecht.

Das ist der gleiche Gedanke wie beim Kopierer: Ein Gerät mit eigener Tabellenposition wird nicht dadurch zur Computerperipherie, dass ein Kabel zum Rechner führt. Ein reiner Computermonitor ist der Gegenfall, er steht ausdrücklich in der Peripherie-Position.

Fest montiert oder mobil

Ein Beamer an der Deckenhalterung bleibt ein bewegliches Wirtschaftsgut. Die Halterung ist geringwertiges Zubehör, das Gerät lässt sich abschrauben und mitnehmen. Hier ändert die Montage nichts.

Anders kann es bei großen fest verbauten Displays und bei Medientechnik werden, die in eine Wand oder Decke eingelassen ist und beim Ausbau zerstört würde. Dann stellt sich die Frage nach dem Gebäudebestandteil, mit deutlich längerer Abschreibung. Bei einer üblichen Präsentationslösung im Besprechungsraum ist das nicht der Fall.

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Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Audiogerät / Mikrofon 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.4 berechnen →
Beschallungsanlage 9 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.5 berechnen →
Drohne 7 Jahre Nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten, analog zu 6.14.4 eingeordnet berechnen →
Fernseher / Display 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.4 berechnen →
Kamera / Fotoausrüstung 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.4 berechnen →

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// FAQ

Häufige Fragen zu Beamer / Präsentationsgerät

Ist ein Beamer für 700 Euro ein GWG?

Ja. Er ist selbstständig nutzbar und liegt unter 800 Euro netto, damit greift der Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG und die acht Jahre kommen nicht zur Anwendung.

Wie ordne ich ein digitales Whiteboard ein?

Ein interaktives Display für Präsentationen fällt regelmäßig unter dieselbe Position wie das Präsentationsgerät. Handelt es sich im Kern um einen großen Computermonitor mit Touch, ist auch die Einordnung als Peripheriegerät vertretbar. Entscheidend ist die überwiegende Funktion.

Was gilt für die Leinwand?

Eine mobile Leinwand ist ein eigenes, meist geringwertiges Wirtschaftsgut. Eine fest in die Decke eingebaute Motorleinwand kann Teil der Raumausstattung sein und ist dann als Betriebsvorrichtung zu beurteilen.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.