// AFA-TABELLE · KAMERA / FOTOAUSRÜSTUNG

Kamera abschreiben: 7 Jahre, und was mit dem Objektiv passiert

Die AfA-Tabelle wirft unter Position 6.14.4 eine erstaunliche Menge zusammen: Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte, ausdrücklich einschließlich Fernsehern, CD-Playern, Recordern, Lautsprechern, Radios, Verstärkern, Kameras und Monitoren. Alles mit sieben Jahren.

Für Fotografinnen, Videografen und alle, die beruflich Content produzieren, ist das die einschlägige Position. Sie führt allerdings direkt zu der Frage, was bei einem Kamerasystem eigentlich ein Wirtschaftsgut ist.

Steuerliche Nutzungsdauer
7 Jahre
Handelsrechtlich
7 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
Medien, Foto & Veranstaltung
Fundstelle
AfA-Tabelle AV 6.14.4 Amtliche AfA-Tabelle

Abschreibung berechnen: Kamera / Fotoausrüstung →

Das Objektiv ist kein eigenes Wirtschaftsgut

Ein Wechselobjektiv ist ohne Kameragehäuse nicht nutzbar und umgekehrt. Nach der Rechtsprechung zur selbstständigen Nutzbarkeit bilden Gehäuse und Objektiv deshalb regelmäßig ein einheitliches Wirtschaftsgut, und die GWG-Grenze wird an der Summe gemessen.

Das ist unangenehm, wenn man ein Gehäuse für 700 Euro und ein Objektiv für 600 Euro netto kauft und beides gern sofort abziehen würde. Als einheitliches Wirtschaftsgut sind es 1.300 Euro über sieben Jahre. Kauft man später ein zweites Objektiv zu einer bereits vorhandenen Kamera, wird es dagegen häufig als nachträgliche Anschaffungskosten oder als eigenständige Erweiterung beurteilt.

Zubehör, das für sich steht

Ein Stativ, ein Blitzgerät mit eigener Stromversorgung oder ein Mikrofon sind auch mit anderen Geräten nutzbar und deshalb selbstständige Wirtschaftsgüter. Sie werden einzeln beurteilt und liegen fast immer unter der GWG-Grenze.

Speicherkarten, Akkus und Reinigungsmaterial sind Verbrauchsmaterial oder geringwertige Wirtschaftsgüter und in aller Regel sofort abziehbar.

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Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Audiogerät / Mikrofon 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.4 berechnen →
Beamer / Präsentationsgerät 8 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.6 berechnen →
Beschallungsanlage 9 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.5 berechnen →
Drohne 7 Jahre Nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten, analog zu 6.14.4 eingeordnet berechnen →
Fernseher / Display 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.4 berechnen →

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// FAQ

Häufige Fragen zu Kamera / Fotoausrüstung

Gilt für eine Kamera das Digital-Wahlrecht mit einem Jahr?

Nein. Eine Kamera ist kein Computer und keine Peripherie im Sinne des BMF-Schreibens. Es bleibt bei sieben Jahren nach Position 6.14.4.

Was ist mit einem Monitor, den ich zur Videobearbeitung nutze?

Ein Monitor am Rechner ist Peripherie der Datenverarbeitung und fällt unter Position 6.14.3.2 mit dem Digital-Wahlrecht. Ein Referenzmonitor als Teil einer Videoanlage kann dagegen unter 6.14.4 fallen.

Und eine Drohne?

Die kennt die AfA-Tabelle von 2000 nicht. Eine Einordnung analog zu den Foto- und Videogeräten mit sieben Jahren ist gut vertretbar, sollte aber als Analogie gekennzeichnet werden.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.