// AFA-TABELLE · KLIMAGERÄT (MOBIL)
Klimaanlage abschreiben: mobil 11 Jahre, fest eingebaut ganz anders
Die AfA-Tabelle nennt unter Position 6.5 ausdrücklich Klimageräte in Klammern mit dem Zusatz mobil, Nutzungsdauer elf Jahre. Dieser Zusatz ist kein Zufall, sondern der eigentliche Kern der Sache.
Für fest eingebaute Klimaanlagen gibt es keine eigene Position in der Tabelle für bewegliche Anlagegüter, und das aus gutem Grund: Sie sind dann oft gar keine beweglichen Wirtschaftsgüter mehr.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 11 Jahre
- Handelsrechtlich
- 11 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Gebäudetechnik & Energie
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 6.5 Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Klimagerät (mobil) →
Wann die Klimaanlage im Gebäude verschwindet
Eine Klimaanlage, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, Kanäle durch mehrere Räume zieht und der Nutzbarkeit des Gebäudes insgesamt dient, wird regelmäßig als Gebäudebestandteil behandelt. Dann wird sie nicht eigenständig abgeschrieben, sondern erhöht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes und läuft mit dessen Prozentsatz nach § 7 Abs. 4 EStG.
Anders liegt es bei einer Anlage, die einem Betriebsvorgang dient, etwa der Kühlung eines Serverraums oder eines Produktionsbereichs. Solche Betriebsvorrichtungen bleiben eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter, auch wenn sie fest verbaut sind.
Split-Geräte sind der klassische Grenzfall
Ein Split-Klimagerät mit Außeneinheit und einer oder zwei Inneneinheiten liegt genau dazwischen. Es ist fest montiert, aber ohne größere Substanzverletzung zu entfernen, und es klimatisiert einzelne Räume statt des ganzen Gebäudes.
In der Praxis werden solche Anlagen häufig als bewegliche Wirtschaftsgüter mit elf Jahren behandelt. Eine pauschale Antwort gibt es aber nicht, und die Einordnung sollte begründet und dokumentiert sein.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Alarm- und Überwachungsanlage | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.10.6 | berechnen → |
| Außenbeleuchtung | 19 Jahre | AfA-Tabelle AV 2.4 | berechnen → |
| Batteriespeicher / Akkumulator | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.3 | berechnen → |
| Blockheizkraftwerk | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.4 | berechnen → |
| Gebäude / Halle | keine AfA | § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG | berechnen → |
| Grundstück / Grund und Boden | keine AfA | Grund und Boden nutzt sich nicht ab | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Klimagerät (mobil)
Was ist mit einem Ventilator?
Ventilatoren stehen zusammen mit Heißluft- und Kälteanlagen sowie Kompressoren unter Position 3.1.8 mit vierzehn Jahren. Kleine Standventilatoren fallen praktisch immer unter die GWG-Grenze.
Und mobile Heizgeräte?
Raumheizgeräte in mobiler Ausführung nennt die Tabelle unter 6.11 mit neun Jahren, Heißluft- und Kaltluftgebläse unter 6.10 mit elf.
Wer entscheidet im Zweifel?
Die Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteil und Betriebsvorrichtung ist eine klassische Kanzleifrage. Sie hängt an der konkreten Bauart und Nutzung, nicht an einer Faustregel.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.