// AFA-TABELLE · GEBÄUDETECHNIK & ENERGIE

Gebäudetechnik & Energie: die Nutzungsdauer

Diese Kategorie sitzt auf der Bruchkante. Je nach Bauart ist dieselbe Anlage entweder ein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mit eigener Nutzungsdauer oder ein unselbstständiger Gebäudebestandteil, der mit dem Gebäude über Jahrzehnte abgeschrieben wird.

Die AfA-Tabelle nennt Photovoltaikanlagen mit zwanzig Jahren und Solaranlagen mit zehn, mobile Klimageräte mit elf, Alarm- und Überwachungsanlagen mit elf und Blockheizkraftwerke mit zehn Jahren.

// FALLSTRICKE

Was hier regelmäßig übersehen wird

Fallstrick 1

Eine aufgedachte Photovoltaikanlage ist ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Eine dachintegrierte Anlage ersetzt die Dachhaut und kann Gebäudebestandteil sein.

Fallstrick 2

Ein mobiles Klimagerät läuft über elf Jahre, eine fest eingebaute Klimaanlage geht regelmäßig in die Gebäude-AfA ein.

Fallstrick 3

Wallboxen und Ladesäulen sind in der AfA-Tabelle von 2000 nicht enthalten. Die Einordnung hängt davon ab, ob sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Im Zweifel entscheidet das die Kanzlei.

// NACHSCHLAGEN

12 Einträge in dieser Kategorie

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Alarm- und Überwachungsanlage 11 Jahre AfA-Tabelle AV 3.10.6 berechnen →
Außenbeleuchtung 19 Jahre AfA-Tabelle AV 2.4 berechnen →
Batteriespeicher / Akkumulator 10 Jahre AfA-Tabelle AV 3.1.3 berechnen →
Blockheizkraftwerk 10 Jahre AfA-Tabelle AV 3.1.4 berechnen →
Gebäude / Halle keine AfA § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG berechnen →
Grundstück / Grund und Boden keine AfA Grund und Boden nutzt sich nicht ab berechnen →
Klimagerät (mobil) 11 Jahre AfA-Tabelle AV 6.5 berechnen →
Photovoltaikanlage 20 Jahre AfA-Tabelle AV 3.1.6 berechnen →
Solaranlage (Wärme) 10 Jahre AfA-Tabelle AV 3.1.7 berechnen →
Sprinkleranlage 20 Jahre AfA-Tabelle AV 3.10.7 berechnen →
Wallbox / Ladestation 10 Jahre Nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten, analog eingeordnet berechnen →
Windkraftanlage 16 Jahre AfA-Tabelle AV 3.1.5 berechnen →

Rechtsstand 08/2026. Branchengebundene AfA-Tabellen gehen für Betriebe der jeweiligen Branche vor.

Abschreibung berechnen: Photovoltaikanlage →

// FAQ

Häufige Fragen zu Gebäudetechnik & Energie

Betriebsvorrichtung oder Gebäudebestandteil, wie entscheide ich das?

Das ist die zentrale Frage dieser Kategorie. Dient die Anlage dem Betrieb, ist sie eine Betriebsvorrichtung mit eigener, kürzerer Nutzungsdauer. Dient sie der Nutzung des Gebäudes selbst, etwa Heizung oder Sanitär, wird sie Gebäudebestandteil und läuft über die Gebäudeabschreibung.

Wie lange läuft eine Photovoltaikanlage?

Die klassische Aufdachanlage steht mit 20 Jahren in der AfA-Tabelle und ist eine Betriebsvorrichtung. Eine gebäudeintegrierte Anlage, die gleichzeitig die Dachhaut ersetzt, kann dagegen Gebäudebestandteil sein.

Was gilt für eine Wärmepumpe?

Eine fest eingebaute Wärmepumpe, die das Gebäude heizt, ist regelmäßig Gebäudebestandteil und wird über die Gebäudeabschreibung erfasst. Dient sie dagegen unmittelbar einem betrieblichen Prozess, kommt eine Einordnung als Betriebsvorrichtung in Betracht.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.