// AFA-TABELLE · WALLBOX / LADESTATION
Wallbox abschreiben: eine Zahl, die nicht in der Tabelle steht
Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter wurde am 15.12.2000 veröffentlicht. Wallboxen und Ladesäulen gab es damals nicht, entsprechend fehlen sie. Wer im Netz eine Zahl findet, findet also immer eine Analogie, keine amtliche Vorgabe.
Wir setzen zehn Jahre an und sagen dazu, dass das eine Einordnung von uns ist. Eine abweichende Einschätzung Deiner Kanzlei ist gut vertretbar, in der Praxis sieht man Werte zwischen sechs und zwanzig Jahren.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 10 Jahre
- Handelsrechtlich
- 10 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Gebäudetechnik & Energie
- Fundstelle
- Nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten, analog eingeordnet Von uns analog eingeordnet
Abschreibung berechnen: Wallbox / Ladestation →
Die eigentliche Frage: bewegliches Wirtschaftsgut oder Gebäudeteil?
Eine frei stehende Ladesäule auf dem Betriebsgelände ist ein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut. Sie erfüllt keine Gebäudefunktion und lässt sich entfernen. Für sie kommen die normalen Wege in Betracht, einschließlich GWG-Grenze und degressiver Abschreibung.
Eine fest in die Gebäudeinstallation eingebundene Wandbox ist der schwierigere Fall. Wird sie dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden und dient sie dem Gebäude, kann sie Gebäudebestandteil werden. Dann geht sie in die Gebäude-AfA ein und wird nicht eigenständig abgeschrieben.
Was dazugehört und was nicht
Die Kosten für die Elektroinstallation, für den Kabelgraben und für einen erforderlichen Zählerschrankumbau gehören regelmäßig zu den Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur oder, bei fester Gebäudeverbindung, zum Gebäude.
Eine Wallbox unter 800 Euro netto ist als selbstständiges Wirtschaftsgut ein GWG. Rechnet man Montage und Installation dazu, wird diese Grenze allerdings schnell überschritten, denn Anschaffungsnebenkosten zählen mit.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Alarm- und Überwachungsanlage | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.10.6 | berechnen → |
| Außenbeleuchtung | 19 Jahre | AfA-Tabelle AV 2.4 | berechnen → |
| Batteriespeicher / Akkumulator | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.3 | berechnen → |
| Blockheizkraftwerk | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.4 | berechnen → |
| Gebäude / Halle | keine AfA | § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG | berechnen → |
| Grundstück / Grund und Boden | keine AfA | Grund und Boden nutzt sich nicht ab | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Wallbox / Ladestation
Gilt für die Wallbox die E-Fahrzeug-Staffel nach § 7 Abs. 2a EStG?
Nein. Die Staffel gilt für das Fahrzeug, nicht für die Ladeinfrastruktur. Die Wallbox ist ein eigenes Wirtschaftsgut mit eigenen Regeln.
Kann ich eine private Wallbox absetzen?
Nur soweit sie betrieblich veranlasst ist. Bei einer Wallbox am Wohnhaus, die überwiegend privat genutzt wird, ist der Betriebsausgabenabzug problematisch.
Warum nennt Ihr trotzdem eine Zahl, wenn sie nicht amtlich ist?
Weil ein Rechner, der gar nichts sagt, niemandem hilft. Wir nennen einen begründeten Wert und kennzeichnen ihn sichtbar als unsere Einordnung, statt so zu tun, als stünde er in der Tabelle.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.