// AFA-TABELLE · PHOTOVOLTAIKANLAGE
Photovoltaikanlage abschreiben: 20 Jahre, aber nicht immer
Position 3.1.6 der AfA-Tabelle nennt Photovoltaikanlagen mit zwanzig Jahren. Direkt daneben, unter 3.1.7, stehen Solaranlagen mit zehn Jahren. Der Unterschied ist kein Widerspruch: Gemeint sind einmal Stromerzeugung und einmal Wärmeerzeugung.
Wichtiger als diese Unterscheidung ist aber die Frage, ob die Anlage überhaupt ein eigenes Wirtschaftsgut ist. Davon hängt ab, ob zwanzig Jahre gelten oder ob die Anlage im Gebäude verschwindet.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 20 Jahre
- Handelsrechtlich
- 20 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Gebäudetechnik & Energie
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 3.1.6 Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Photovoltaikanlage →
Aufgedacht oder dachintegriert
Eine aufgedachte Anlage wird auf die bestehende Dachhaut montiert und lässt sich entfernen, ohne das Gebäude zu beschädigen. Sie ist ein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut und wird über zwanzig Jahre abgeschrieben.
Eine dachintegrierte Anlage ersetzt dagegen die Dachhaut und erfüllt damit auch eine Gebäudefunktion. Sie kann Gebäudebestandteil sein und geht dann in die Gebäude-AfA ein, also über deutlich längere Zeiträume mit festen Prozentsätzen nach § 7 Abs. 4 EStG.
Wechselrichter, Speicher und Montage
Der Wechselrichter hat technisch eine kürzere Lebensdauer als die Module, wird aber regelmäßig als unselbstständiger Teil der Gesamtanlage behandelt und mit ihr zusammen abgeschrieben. Wird er später ersetzt, ist der Austausch Erhaltungsaufwand.
Ein Batteriespeicher ist dagegen häufig ein eigenes Wirtschaftsgut, insbesondere wenn er nachgerüstet wird. Die AfA-Tabelle nennt Akkumulatoren unter 3.1.3 mit zehn Jahren. Montage- und Gerüstkosten gehören in jedem Fall zu den Anschaffungskosten.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Alarm- und Überwachungsanlage | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.10.6 | berechnen → |
| Außenbeleuchtung | 19 Jahre | AfA-Tabelle AV 2.4 | berechnen → |
| Batteriespeicher / Akkumulator | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.3 | berechnen → |
| Blockheizkraftwerk | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 3.1.4 | berechnen → |
| Gebäude / Halle | keine AfA | § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG | berechnen → |
| Grundstück / Grund und Boden | keine AfA | Grund und Boden nutzt sich nicht ab | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Photovoltaikanlage
Warum stehen Photovoltaik und Solaranlagen mit unterschiedlichen Werten in der Tabelle?
Weil zwei verschiedene Techniken gemeint sind. Photovoltaik erzeugt Strom und läuft zwanzig Jahre, thermische Solaranlagen erzeugen Wärme und laufen zehn Jahre.
Kann ich eine Photovoltaikanlage degressiv abschreiben?
Als selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut ja, sofern sie im begünstigten Zeitraum angeschafft wurde. Bei zwanzig Jahren Nutzungsdauer liegt der Deckel beim Dreifachen des linearen Satzes, also bei 15 Prozent.
Was ist mit kleinen Anlagen unter der Steuerbefreiung?
Für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen gibt es eine Ertragsteuerbefreiung. Wo die Einnahmen steuerfrei sind, entfällt auch der Betriebsausgabenabzug und damit die Abschreibung.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.