// AFA-TABELLE · DRUCKER
Drucker abschreiben: Peripherie oder eigenes Gerät?
Die AfA-Tabelle nennt unter Position 6.14.3.2 ausdrücklich auch die Peripheriegeräte von Rechnern: Drucker, Scanner, Bildschirme und Ähnliches, drei Jahre. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 erfasst Peripheriegeräte ebenfalls und erlaubt deshalb ein Jahr.
Es gibt allerdings eine Position daneben, die leicht übersehen wird: Vervielfältigungsgeräte stehen unter 6.14.10 mit sieben Jahren. Damit sind klassische Kopierer gemeint, nicht der Arbeitsplatzdrucker.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 3 Jahre 1 Jahr über das Digital-Wahlrecht möglich
- Handelsrechtlich
- 3 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- EDV & Kommunikation
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Drucker →
Wann ein Drucker ein eigenes Wirtschaftsgut ist
Ein Drucker, der nur über den einen Rechner funktioniert, ist unselbstständig und gehört zu dessen Wirtschaftsgut. Ein netzwerkfähiges Gerät, das von mehreren Arbeitsplätzen genutzt wird und eigenständige Funktionen wie Kopieren oder Scannen ohne Rechner beherrscht, ist dagegen selbstständig nutzbar.
Das ist keine Haarspalterei, sondern entscheidet über die GWG-Grenze. Ein unselbstständiger Drucker wird zusammen mit dem Rechner an den 800 Euro netto gemessen, ein selbstständiges Multifunktionsgerät für sich allein.
Der große Kopierer ist ein anderer Fall
Bei einem gewerblichen Kopiersystem, das zentral im Flur steht, spricht viel dafür, es unter die Position Vervielfältigungsgeräte mit sieben Jahren zu fassen. Es ist eben kein Peripheriegerät eines Rechners, sondern ein eigenständiges Bürogerät.
In der Praxis werden solche Geräte häufig ohnehin geleast oder gemietet. Dann gibt es keine Abschreibung, die Raten sind laufender Aufwand.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Betriebsfunkanlage | 11 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.13.4 | berechnen → |
| Desktop-PC / Workstation | 3 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 | berechnen → |
| Dockingstation | 3 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 | berechnen → |
| Faxgerät | 6 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.13.3 | berechnen → |
| Großrechner | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.3.1 | berechnen → |
| Laptop / Notebook | 3 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Drucker
Gehören Toner und Papier zu den Anschaffungskosten?
Nein. Verbrauchsmaterial ist sofort abziehbarer Aufwand, unabhängig davon, ob es beim Kauf mitgeliefert wird.
Was ist mit einem Etikettendrucker im Lager?
Der ist regelmäßig selbstständig nutzbar und damit ein eigenes Wirtschaftsgut. Wegen des Preises fällt er fast immer unter die GWG-Regel.
Zählt ein 3D-Drucker auch als Peripherie?
Eher nicht. Ein 3D-Drucker produziert Werkstücke und ist damit näher an einer Be- und Verarbeitungsmaschine als an einem Ausgabegerät. Die AfA-Tabelle von 2000 kennt ihn nicht, die Einordnung sollte begründet und dokumentiert werden.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.