// AFA-TABELLE · EDV & KOMMUNIKATION

EDV & Kommunikation: die Nutzungsdauer

Keine andere Kategorie hat sich steuerlich so stark verändert. In der amtlichen AfA-Tabelle stehen Workstations, PCs, Notebooks und ihre Peripheriegeräte seit dem Jahr 2000 mit drei Jahren. Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 darfst Du für Computerhardware und Software stattdessen eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und die Kosten komplett im Anschaffungsjahr abziehen.

Das ist ein Wahlrecht, keine Pflicht, und es gilt ausschließlich steuerlich. Handelsrechtlich musst Du weiter die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer ansetzen, also die üblichen drei Jahre. Wer bilanziert, hat hier also planmäßig zwei verschiedene Werte in zwei verschiedenen Bilanzen.

// FALLSTRICKE

Was hier regelmäßig übersehen wird

Fallstrick 1

Ein Smartphone ist keine Computerhardware im Sinne des BMF-Schreibens. Handys bleiben bei fünf Jahren, ein Tablet dagegen bekommt ein Jahr.

Fallstrick 2

Das Ein-Jahres-Wahlrecht ist keine Sofortabschreibung. Das Gerät muss trotzdem ins Anlagenverzeichnis.

Fallstrick 3

Im Anschaffungsjahr wird bei der Ein-Jahres-Variante nicht gezwölftelt. Der Rechner vom Dezember kostet trotzdem im Dezember das ganze Jahr.

// NACHSCHLAGEN

14 Einträge in dieser Kategorie

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Betriebsfunkanlage 11 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.4 berechnen →
Desktop-PC / Workstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Dockingstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Drucker 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Faxgerät 6 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.3 berechnen →
Großrechner 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.1 berechnen →
Laptop / Notebook 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Monitor / Bildschirm 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Netzwerktechnik (Router, Switch) 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Scanner 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Server (Small-Scale) 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Smartphone / Mobiltelefon 5 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.2.2 berechnen →
Tablet 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Telefonanlage 10 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.1 berechnen →

Rechtsstand 08/2026. Branchengebundene AfA-Tabellen gehen für Betriebe der jeweiligen Branche vor.

Abschreibung berechnen: Laptop / Notebook →

// FAQ

Häufige Fragen zu EDV & Kommunikation

Gilt das Ein-Jahres-Wahlrecht auch für Software?

Ja. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 nennt neben der Hardware ausdrücklich Betriebs- und Anwendersoftware, einschließlich ERP-, Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystemen. Ein Software-Abo ist dagegen von vornherein laufender Aufwand und gar keine Abschreibung.

Was gilt für Maus, Tastatur und Dockingstation?

Sie fallen unter dieselbe Position der AfA-Tabelle wie der Rechner. Meist sind sie aber nicht selbstständig nutzbar und damit Teil des Arbeitsplatzes, dessen Kosten zusammengerechnet werden. Dann greift die 800-Euro-Grenze auf die Summe, nicht auf das Einzelteil.

Muss ich das Wahlrecht für alle Geräte einheitlich ausüben?

Eine betriebsweite Einheitlichkeit verlangt das BMF nicht. In der Praxis ist sie trotzdem sinnvoll, damit die Anlagenbuchhaltung nachvollziehbar bleibt. In einem Verlustjahr kann es umgekehrt sinnvoll sein, bewusst über drei Jahre abzuschreiben.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.