// AFA-TABELLE · SERVER (SMALL-SCALE)

Server abschreiben: 1, 3 oder 7 Jahre?

Bei Servern kursieren die widersprüchlichsten Werte, von einem Jahr bis zu sechs. Der Grund: Die AfA-Tabelle kennt zwei völlig verschiedene Positionen, und das BMF-Schreiben von 2022 hat noch eine dritte Möglichkeit dazugelegt.

Position 6.14.3.1 nennt Großrechner mit sieben Jahren. Position 6.14.3.2 nennt Workstations, PCs und Notebooks mit drei Jahren. Die üblichen Server in kleineren und mittleren Betrieben fallen unter die zweite Position.

Steuerliche Nutzungsdauer
3 Jahre 1 Jahr über das Digital-Wahlrecht möglich
Handelsrechtlich
3 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
EDV & Kommunikation
Fundstelle
AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 Amtliche AfA-Tabelle

Abschreibung berechnen: Server (Small-Scale) →

Small-Scale-Server sind Computerhardware

Das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 zählt in seiner Aufzählung ausdrücklich auch externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte als Small-Scale-Server zur Computerhardware. Für sie darf deshalb eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden, genau wie für Notebooks.

Praktisch heißt das: Der Rack-Server im Serverraum eines Handwerksbetriebs, das NAS in der Kanzlei oder der Fileserver einer Arztpraxis können im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden. Ein echter Großrechner im Sinne der alten Tabellenposition begegnet einem im Mittelstand praktisch nie.

Wo die häufig genannten sechs Jahre herkommen

In vielen Online-Rechnern und Ratgebern steht Server mit sechs Jahren. Dieser Wert lässt sich in der aktuellen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter nicht belegen. Er stammt vermutlich aus älteren Tabellenfassungen oder aus einer Verwechslung mit dem Personenkraftwagen.

Wer sich absichern will, sollte die Position benennen, nach der er abschreibt. Das ist bei einer Betriebsprüfung deutlich wertvoller als eine runde Zahl ohne Herkunft.

// AUS DERSELBEN KATEGORIE

Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Betriebsfunkanlage 11 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.4 berechnen →
Desktop-PC / Workstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Dockingstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Drucker 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Faxgerät 6 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.3 berechnen →
Großrechner 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.1 berechnen →

Alle Einträge der Kategorie ansehen →

// FAQ

Häufige Fragen zu Server (Small-Scale)

Gilt das Digital-Wahlrecht auch für Serversoftware?

Ja. Das BMF-Schreiben erfasst Betriebs- und Anwendersoftware ausdrücklich mit, also auch Serverbetriebssysteme und Virtualisierungssoftware.

Was ist mit der Verkabelung und dem Serverschrank?

Fest verlegte Netzwerkverkabelung im Gebäude kann Gebäudebestandteil sein und geht dann in die Gebäude-AfA ein. Ein frei stehender Serverschrank ist dagegen ein eigenes bewegliches Wirtschaftsgut.

Und wenn ich den Server least oder miete?

Dann schreibst Du gar nichts ab, die Raten sind laufender Betriebsausgabenaufwand. Abgeschrieben wird nur, was Dir wirtschaftlich gehört.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.