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Tablet abschreiben: 1 Jahr, anders als beim Smartphone

Ein Tablet ist steuerlich Computerhardware. Das BMF nennt Tablets in seiner Aufzählung ausdrücklich neben Desktop-Computern und Notebooks. Damit darf eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden, ohne Zwölftelung im Anschaffungsjahr.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil ein Smartphone in derselben Aufzählung fehlt und deshalb bei fünf Jahren bleibt. Zwei Geräte, die sich technisch immer ähnlicher werden, laufen steuerlich fünffach auseinander.

Steuerliche Nutzungsdauer
3 Jahre 1 Jahr über das Digital-Wahlrecht möglich
Handelsrechtlich
3 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
EDV & Kommunikation
Fundstelle
AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 Amtliche AfA-Tabelle

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Die Grenze verläuft an der Gerätekategorie

Die Finanzverwaltung ordnet Telekommunikationsgeräte einer eigenen Position der AfA-Tabelle zu, nämlich 6.13.2.2 Mobilfunkendgeräte mit fünf Jahren. Computerhardware ist eine andere Welt. Ein Tablet gilt als Computer, ein Smartphone als Telefon, unabhängig davon, dass beide dieselben Apps ausführen.

In Grenzfällen entscheidet die Bauart. Ein großes Tablet mit Tastatur-Cover ist eindeutig, ein sehr großes Smartphone bleibt ein Mobilfunkendgerät. Wer unsicher ist, sollte die Einordnung dokumentieren, statt sie stillschweigend zu treffen.

Zubehör teilt meistens das Schicksal des Geräts

Eine Hülle, ein Stift oder eine Tastatur, die nur mit diesem einen Tablet funktioniert, ist kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut. Sie erhöht die Anschaffungskosten des Tablets oder ist bei geringem Wert schlicht Aufwand.

Praktisch spielt das kaum eine Rolle, weil die meisten Tablets ohnehin unter der GWG-Grenze von 800 Euro netto liegen und im Anschaffungsjahr komplett abgezogen werden.

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Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Betriebsfunkanlage 11 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.4 berechnen →
Desktop-PC / Workstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Dockingstation 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Drucker 3 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.2 berechnen →
Faxgerät 6 Jahre AfA-Tabelle AV 6.13.3 berechnen →
Großrechner 7 Jahre AfA-Tabelle AV 6.14.3.1 berechnen →

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// FAQ

Häufige Fragen zu Tablet

Warum ist ein iPad ein Jahr und ein iPhone fünf Jahre?

Weil das BMF in seiner abschließenden Aufzählung Tablets zur Computerhardware zählt, Telekommunikationsgeräte wie Smartphones aber nicht. Die Grenze ist rechtlich gesetzt, nicht technisch begründet.

Was gilt für ein Tablet, das nur als Kasse genutzt wird?

Wird das Tablet fest in ein Kassensystem eingebunden, kann es Teil dieses Systems sein und dessen Nutzungsdauer teilen. Registrierkassen stehen mit sechs Jahren in der Tabelle.

Muss das Tablet trotzdem ins Anlagenverzeichnis?

Ja, sobald es über der GWG-Grenze liegt und über das Digital-Wahlrecht abgeschrieben wird. Das Ein-Jahres-Wahlrecht ist keine Sofortabschreibung.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.