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Kaffeemaschine abschreiben: der Wert steht nicht in der AfA-Tabelle

Fast jeder Abschreibungsrechner nennt für die Kaffeemaschine fünf Jahre. In der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter steht sie allerdings gar nicht. Wir haben nachgesehen: Weder in der systematischen Gliederung noch im alphabetischen Register mit seinen 493 Einträgen taucht sie auf.

Der Wert stammt aus der branchengebundenen Tabelle für das Gastgewerbe. Das ist keine Spitzfindigkeit, denn Branchentabellen gelten nach den amtlichen Vorbemerkungen vorrangig, aber eben nur für Betriebe der jeweiligen Branche.

Steuerliche Nutzungsdauer
5 Jahre
Handelsrechtlich
5 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
Kategorie
Gastronomie & Küche
Fundstelle
Branchentabelle Gastgewerbe (nicht in der AfA-Tabelle AV enthalten) Branchentabelle

Abschreibung berechnen: Kaffeemaschine →

Was das für Betriebe außerhalb der Gastronomie heißt

Ein Café oder Restaurant liegt mit fünf Jahren richtig. Für ein Ingenieurbüro, das sich einen Vollautomaten für die Teeküche anschafft, ist der Bezug auf die Gastgewerbe-Tabelle dagegen nicht zwingend. Vertretbar ist es trotzdem: Die Finanzverwaltung akzeptiert branchenfremde Werte in der Praxis regelmäßig als Orientierung, wenn keine passende allgemeine Position existiert.

In den allermeisten Fällen ist die Diskussion ohnehin theoretisch. Ein Vollautomat für 900 Euro netto liegt knapp über der GWG-Grenze und wandert in den Sammelposten mit fünf Jahren, ein Gerät für 650 Euro netto wird sofort abgezogen.

Warum wir das überhaupt so genau nehmen

Weil eine Zahl ohne Herkunft in einer Betriebsprüfung nichts wert ist. Wer sagen kann, aus welcher Tabelle und aus welcher Position sein Wert stammt, steht deutlich besser da als jemand, der eine Zahl aus einem Online-Rechner übernommen hat.

Deshalb kennzeichnet dieser Rechner bei jedem Wirtschaftsgut, woher die Nutzungsdauer kommt: aus der amtlichen Tabelle, aus einer Branchentabelle, direkt aus dem Gesetz oder von uns analog eingeordnet.

// AUS DERSELBEN KATEGORIE

Weitere Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Fundstelle Rechnen
Getränkeautomat 7 Jahre AfA-Tabelle AV 7.4.1 berechnen →
Gewerbespülmaschine 7 Jahre AfA-Tabelle AV 7.2.3 berechnen →
Kühlschrank 10 Jahre AfA-Tabelle AV 7.7 berechnen →
Kühltheke / Kühleinrichtung 8 Jahre AfA-Tabelle AV 6.4 berechnen →
Mikrowellengerät 8 Jahre AfA-Tabelle AV 7.9 berechnen →
Wäschetrockner 8 Jahre AfA-Tabelle AV 7.3 berechnen →

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// FAQ

Häufige Fragen zu Kaffeemaschine

Kann ich eine Kaffeemaschine überhaupt absetzen?

Wenn sie betrieblich genutzt wird, ja. Der Kaffee für Mitarbeitende und Gäste ist Aufwand, das Gerät selbst ein Wirtschaftsgut. Bei gemischter Nutzung in einer Privatwohnung wird es schwieriger.

Was ist mit einer gemieteten Maschine?

Miet- und Leasingraten sind laufender Aufwand. Abgeschrieben wird nur, was Dir wirtschaftlich gehört.

Gilt das auch für andere Küchengeräte?

Nur teilweise. Kühlschränke stehen mit zehn Jahren in der allgemeinen Tabelle, Kühleinrichtungen mit acht und Geschirrspülmaschinen mit sieben. Für die muss man also nicht in die Branchentabelle ausweichen.

Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.