// AFA-TABELLE · SCHREIBTISCH
Schreibtisch abschreiben: 13 Jahre, GWG und Rollcontainer
Der Schreibtisch fällt wie alle Büromöbel unter Position 6.15 der AfA-Tabelle mit dreizehn Jahren. Das gilt für den einfachen Tisch genauso wie für das höhenverstellbare Modell mit Elektroantrieb.
Die spannendere Frage ist bei Schreibtischen fast immer, was zum Tisch gehört und was ein eigenes Wirtschaftsgut ist. Davon hängt ab, ob die 800-Euro-Grenze am Einzelstück oder an der Summe gemessen wird.
- Steuerliche Nutzungsdauer
- 13 Jahre
- Handelsrechtlich
- 13 Jahre tatsächliche Nutzungsdauer, § 253 Abs. 3 HGB
- Kategorie
- Büro & Einrichtung
- Fundstelle
- AfA-Tabelle AV 6.15 (Büromöbel) Amtliche AfA-Tabelle
Abschreibung berechnen: Schreibtisch →
Selbstständig nutzbar oder nicht?
Ein Rollcontainer, der frei unter jedem Tisch steht und auch woanders benutzt werden kann, ist selbstständig nutzbar und damit ein eigenes Wirtschaftsgut. Ein Unterbau, der fest mit der Tischplatte verschraubt ist und ohne sie keine Funktion hat, ist es nicht.
Diese Unterscheidung entscheidet über bares Geld. Tisch für 700 Euro und Container für 300 Euro netto sind als getrennte Wirtschaftsgüter zwei GWG mit Sofortabzug. Als einheitliches Wirtschaftsgut sind es 1.000 Euro, die über dreizehn Jahre verteilt werden müssten.
Der Monitor gehört nicht zum Tisch
Was auf dem Tisch steht, folgt seinen eigenen Regeln. Monitor, Rechner und Dockingstation sind Computerhardware und fallen unter das Digital-Wahlrecht mit einem Jahr, der Tisch darunter bleibt bei dreizehn Jahren.
Es ist völlig normal, dass ein einziger Arbeitsplatz damit drei verschiedene Nutzungsdauern in der Anlagenbuchhaltung erzeugt. Genau deshalb lohnt es sich, pro Gegenstand zu denken und nicht pro Rechnung.
// AUS DERSELBEN KATEGORIE
Weitere Nutzungsdauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Fundstelle | Rechnen |
|---|---|---|---|
| Aktenvernichter | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.13 | berechnen → |
| Bepflanzung in Gebäuden | 10 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.18 | berechnen → |
| Büroschrank / Regal | 13 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.15 (Büromöbel) | berechnen → |
| Bürostuhl | 13 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.15 (Büromöbel) | berechnen → |
| Frankier- und Kuvertiermaschine | 8 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.1 | berechnen → |
| Kopierer | 7 Jahre | AfA-Tabelle AV 6.14.10 | berechnen → |
// FAQ
Häufige Fragen zu Schreibtisch
Wie schreibe ich eine komplette Büroeinrichtung ab?
Aufgeteilt in die einzelnen Gegenstände. Jeder Tisch, jeder Stuhl und jeder Schrank wird für sich an der GWG-Grenze gemessen und einzeln abgeschrieben.
Zählt die Montage zu den Anschaffungskosten?
Ja. Anschaffungsnebenkosten wie Lieferung und Montage gehören zur Bemessungsgrundlage und können ein Möbelstück über die GWG-Grenze heben.
Was ist mit fest eingebauten Einbaumöbeln?
Fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten können Gebäudebestandteil sein und gehen dann in die Gebäude-AfA ein. Das ist bei Büroschränken selten, bei Empfangstresen und Ladeneinbauten häufiger.
Fachlicher Hinweis: Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Werte der AfA-Tabellen sind Anhaltspunkte, branchengebundene Tabellen können vorgehen, und bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Restnutzungsdauer zu schätzen. Rechtsstand 08/2026, Angaben ohne Gewähr.